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Generalvollmacht

Geschehen zu Bühl im Amtszimmer des Notariats am einundzwanzigsten September zweitausendsieben

- 20.09.2007 -

Gegenwärtig: Oberjustizrat Nagel als Notar, Notariat 1 Bühl.

Es ist erschienen und unbedenklich voll geschäftsfähig:

Herr Christoph Hübner, geb. am [...] ins [...]
- ausgeweisen  durch Personalausweis -

Erklärt wird zur Beurkundung folgende

Generalvollmacht:

Ich, Christoph Hübner, erteile meinen Eltern

a) Herrn [...], geboren am [...]
b) Frau [...], geboren am [...]

- beide wohnhaft [...]

- jeweils einzeln, so dass jeder mich einzeln vertreten kann -,

die Generalvollmacht, mich ich in allen Vermögens- und Rechtsangelegenheuten zu vertreten. Der jeweilige Bevollmächtigte ist berechtigt, mich bei der Vornahme aller Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen zu vertreten, welche von mir und mir gegenüber vorgenommen werden können, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der jeweilige Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt, mein Vermögen zu verwalten und über dieses zu verfügen. Dies gilt auch fpr alle meine Bank- und Sparkassenguthaben. Er kann auch über Grunbesitz verfügen.

Von den Beschränkungen des $ 181 BGB ist der jeweilige Bevollmächtigte befreit.

Für den Fall, dass ich betreuungsbedürftig werden sollte, kann der jeweilige Bevollmächtigte auch meinen Aufenthalt bestimmen und Pflegeverträge für mich abschließen. Auch umfasst die Vollmacht die Zustimmung zu meiner Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim oder einem Krankenhaus. Der jeweilige Bevollmächtigte kann für mich alle Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten abgeben, insbesondere in Operationen und sonstige ärtzliche Maßnahmen einwilligen, auch über Anwendung neuer Medikamente und Behandlungsmethoden entscheiden. Der jeweilige Bevollmächtigte ist befugt, Krankenunterlagen einzusehen und alle Informationen durch die behandelnden Ärzte, die somit im weitest möglichen Umgang von ihrer Schweigepflicht befreit werden, einzuholen.

Auch ist der jeweilige Bevollmächtigte berechtigt, in eine Untersuchung meines Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen, selbst wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich aufgrund der Maßnahme sterben oder einen länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden würde.

Der jeweilige Bevollmächtigte darf auch eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung von mir durchführen, wenn dies zu meinem Wohle gemäß den Bestimmungen des § 1906 BGB erforderlich ist.

Der jeweilige Bevollmächtigte ist auch berechtigt, in eine Freiheitsentziehung von mir durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente, oder auf eine andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig während des Aufenthaltes in einer Anstalt, einem Heim oder sonstigen Einrichtung einzuwilligen.

Diese Vollmacht ist nicht übertragbar, jedoch ist jeder Bevollmächtigte berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus!

Durch diese Vollmachtserteilung möchte ich die Anordnung einer Betreuung im Falle des § 1896 BGB nach Möglichkeit ausschließen. Falls sich dieses gar nicht vermeiden lassen sollte, bitte ich, einen hier Bevollmächtigten zum Betreuer zu bestellen.

Ich bitte, jedem Bevollmächtigten eine Ausfertigung dieser Niederschrift zu erteilen. Die Ausfertigungen sollen zunächst mir zugesandt werden. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich. Mir ist bekannt, dass ein Widerruf erst dann wirksam ist, wenn der Bevollmächtigte keine Ausfertigung dieser Urkunde mehr hat.

Auf die Möglichkeit der Registrierung dieser Vorsorgevollmacht beim Zentralen Register nach § 78a BNotO wurde hingewiesen.

Von dem Notar wurde ich auf die ganz besondere Tragweite deiser Vollmacht hingewiesen und darauf, dass die Erteilung einer solchen Vollmacht ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zu dem jeweiligen Bevollmächtigten voraussetzt. Dies ist mir bewusst!

Diese Niederschrift wurde vom Notar vorgelesen, genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:

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